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Absicherung nicht sozialversicherungspflichtiger Personen

Die nicht entsandten Arbeitnehmer, sowie Selbstständige, können anstelle freiwilliger Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung eine kombinierte Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung abschließen.

Da Vorversicherungszeiten, verfallbare oder unverfallbare Anwartschaften, evtl. Zuschüsse des Arbeitgebers etc. berücksichtigt werden müssen, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung jedes Einzelfalles. Die Absicherung erfolgt durch rabattierte, leistungs- und ertragsstarke Gruppentarife namhafter deutscher Gesellschaften.