Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Seit Februar 2006 können Mitarbeiter im Ausland eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der deutschen Agentur für Arbeit beantragen. Für die Beantragung sind Fristen einzuhalten.
Seit Februar 2006 können Mitarbeiter im Ausland eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der deutschen Agentur für Arbeit beantragen. Für die Beantragung sind Fristen einzuhalten.