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Krankenversicherung

Kann auf Grund vertraglicher oder sonstiger Gegebenheiten die bestehende inländische Krankenversicherung nicht weitergeführt werden bzw. bietet diese keinen ausreichenden Schutz für den Expatriat und seine Familie, sollte ein entsprechender Schutz vor der Ausreise sichergestellt werden. Dies kann durch Abschluss einer speziellen deutschen oder internationalen Auslandskranken-Vollversicherung erfolgen.
Für Firmen sind im kurz- und langfristigen Bereich Gruppenvertragskonzepte als Voll- oder Restkostendeckung möglich.

Denkbar sind:

  • 1.1 Deutsche Inlandskranken- Vollversicherung mit langfristigem Auslandsschutz
  • 1.2 Deutsche Auslandskranken- Vollversicherung (zeitlich befristet)
  • 1.3 Internationale Auslandskrankenversicherung (zeitlich unbefristet)

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