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Weltweiter Unfall-Versicherungsschutz

Sofern über die zuständige Berufsgenossenschaft oder durch Gruppenverträge des Arbeitgebers kein oder ein unzureichender Unfallschutz besteht, kann dies durch ein spezielles Unfallversicherungskonzept sichergestellt werden.

Dies ist auch für mitreisende Familienangehörige möglich.