Private Reiseversicherungen

Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung bietet eine wertvolle Absicherung, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, indem sie Ihnen die Möglichkeit gibt, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten, selbst nach einer längeren Pause.

Unsere Highlights

Absicherung und Flexibilität in der Zukunftsplanung

Erhalt des Gesundheitszustandes

Kontinuität des Versicherungsschutzes

Planungssicherheit

Persönliche Beratung & Betreuung

Als erfahrener und unabhängiger Versicherungsvermittler ist uns das Anliegen unserer Kunden besonders wichtig.

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Definition

Was bringt eine Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung ist eine Form der Versicherung, die es Personen ermöglicht, ihren Anspruch auf Wiedereintritt in eine vorherige Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt unter vereinbarten Bedingungen zu sichern. Das Grundkonzept beruht darauf, dass Versicherungsnehmer durch die Zahlung von Anwartschaftsbeiträgen einen „Platz“ in ihrer Versicherung halten können, auch wenn sie aktuell keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dies ist besonders relevant, wenn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland geplant ist, nachdem man für eine gewisse Zeit im Ausland gelebt hat oder aus anderen Gründen nicht in der GKV versichert war.

sinnvoll oder nicht?

Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll bzw. notwendig?

Eine Anwartschaftsversicherung ist in verschiedenen Lebenslagen sinnvoll oder sogar notwendig, um den Versicherungsschutz zu erhalten oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Probleme wieder aufnehmen zu können. Hier sind einige Situationen, in denen eine Anwartschaftsversicherung besonders relevant ist:

Auslandsaufenthalte

Für Personen, die für eine längere Zeit ins Ausland gehen, sei es aus beruflichen Gründen, für ein Studium oder einen Langzeitaufenthalt, bietet die Anwartschaftsversicherung eine Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz in Deutschland zu „parken“. Nach ihrer Rückkehr können sie ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Risikobewertung wieder aktivieren.

Wechsel in den privaten Versicherungssektor

Personen, die vorübergehend in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, weil sie beispielsweise die Einkommensgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) überschritten haben, können durch eine Anwartschaftsversicherung die Option offenhalten, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die GKV zurückzukehren, falls ihr Einkommen sinkt oder sie sich selbstständig machen.

Berufliche Veränderungen

Für Beamtenanwärter oder Personen, die eine Laufbahn im öffentlichen Dienst anstreben, kann die Anwartschaftsversicherung eine Brücke bilden, bis sie Anspruch auf Beihilfe erhalten. Ebenso kann sie für Wehr- und Zivildienstleistende relevant sein, die während ihres Dienstes in einer speziellen Versicherung sind und danach in ihre ursprüngliche Versicherung zurückkehren möchten.

Familienplanung

Für Personen, die eine Familie gründen möchten und während der Elternzeit nicht erwerbstätig sind, kann eine Anwartschaftsversicherung hilfreich sein, um den Versicherungsschutz während dieser Zeit aufrechtzuerhalten und danach problemlos fortzuführen.

Studierende und Auszubildende

Studierende oder Auszubildende, die nach ihrem Abschluss eine Zeit im Ausland verbringen oder deren berufliche Laufbahn eine Unterbrechung ihres Versicherungsschutzes erfordert, können von einer Anwartschaftsversicherung profitieren.

Selbstständigkeit

Personen, die sich selbstständig machen und dadurch aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, könnten eine Anwartschaftsversicherung in Erwägung ziehen, um bei einem eventuellen späteren Wiedereintritt in ein Angestelltenverhältnis wieder in die GKV aufgenommen zu werden.

Kleine und große Anwartschaftsversicherung

Arten der Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung wird in zwei Hauptformen angeboten: die kleine und die große Anwartschaft. Beide dienen dem Zweck, den Wiedereintritt in eine bestehende Versicherungspolice unter bestimmten Voraussetzungen zu sichern, unterscheiden sich jedoch in ihren Leistungen und Kostenstrukturen.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Merkmale:

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Die kleine Anwartschaftsversicherung ermöglicht es dem Versicherten, zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die ursprüngliche Versicherung zurückzukehren.

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Während der Anwartschaftsphase werden keine Beiträge für den Leistungsbezug entrichtet, und es besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

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Die Beiträge sind vergleichsweise gering, da nur die Anwartschaft, nicht aber die Leistungen selbst versichert sind.

Vorteile:

Erschwinglichkeit durch niedrigere Beiträge.

Sicherstellung des Wiedereintritts in die Versicherung zu den ursprünglichen Bedingungen ohne Gesundheitsprüfung.

Besonders geeignet für Personen, die vorübergehend keinen Versicherungsschutz benötigen, beispielsweise bei einem temporären Auslandsaufenthalt.

Große Anwartschaftsversicherung

Merkmale:

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Die große Anwartschaftsversicherung sichert neben dem Wiedereintritt in die Versicherung zu den ursprünglichen Bedingungen auch die Fortführung des Versicherungsschutzes ohne Leistungseinschränkungen nach der Rückkehr.

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Sie umfasst die Erhaltung aller Tarifleistungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft bestanden.

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Die Beiträge für die große Anwartschaft sind höher als bei der kleinen Anwartschaft, da sie auch die zukünftigen Versicherungsleistungen absichern.

Vorteile:

Umfassende Absicherung und Erhalt aller Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Schutz vor finanziellen Risiken durch gesundheitliche Veränderungen während der Anwartschaftsphase.

Ideal für Personen, die eine vollständige Kontinuität ihres Versicherungsschutzes wünschen.

Vergleich zwischen kleiner und großer Anwartschaft

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Zielgruppe: Die kleine Anwartschaft richtet sich an Personen, die eine kostengünstige Lösung suchen und vorübergehend keinen vollständigen Versicherungsschutz benötigen. Die große Anwartschaft eignet sich für Personen, die eine umfassende Absicherung und den Erhalt ihrer Versicherungsleistungen auch nach einer Unterbrechung wünschen.

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Kosten: Die Beiträge für die kleine Anwartschaft sind deutlich geringer, da sie keine Versicherungsleistungen während der Anwartschaftsphase umfassen. Die große Anwartschaft ist kostenintensiver, bietet jedoch im Gegenzug eine vollständige Absicherung.

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Leistungen: Während die kleine Anwartschaft nur den Wiedereintritt in die Versicherung sichert, bietet die große Anwartschaft einen umfassenden Schutz, der auch die Fortsetzung der Versicherungsleistungen einschließt.

Die Entscheidung zwischen kleiner und großer Anwartschaft hängt von den persönlichen Umständen, Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen ab. Wir beraten Sie gerne, damit Sie die beste Entscheidung treffen können.

Pflegeversicherung

Was passiert mit der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eng mit der Krankenversicherung verbunden. Ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, die Pflegeversicherung ist ein fester Bestandteil Ihres Versicherungsschutzes. Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um Ihren Krankenversicherungsschutz für die Zukunft zu sichern, hat dies auch Auswirkungen auf Ihre Pflegeversicherung. Hier sind einige wichtige Punkte, die es zu berücksichtigen gilt:

Gesetzliche Pflegeversicherung

Wenn Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind und eine Anwartschaftsversicherung nutzen, um Ihren GKV-Schutz zu erhalten, bleibt in der Regel auch Ihr Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Die Rückkehr in die GKV nach einem Auslandsaufenthalt oder einer anderen Unterbrechung schließt automatisch den Wiedereintritt in die soziale Pflegeversicherung ein, da diese für alle Mitglieder der GKV obligatorisch ist.

Private Pflegepflichtversicherung

Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht ebenfalls eine Pflicht zur Pflegeversicherung, die als private Pflegepflichtversicherung bezeichnet wird. Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung für Ihre PKV abschließen, schließt diese normalerweise auch die Pflegepflichtversicherung mit ein. Das bedeutet, dass Sie beim Wiedereintritt in Ihre private Krankenversicherung auch in Bezug auf die Pflegeversicherung geschützt sind und Ihre Leistungen entsprechend den zuvor vereinbarten Konditionen weiterführen können.

Kleine und große Anwartschaft

  • Bei einer kleinen Anwartschaftsversicherung, die hauptsächlich den Wiedereintritt in die Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert, wird im Regelfall auch der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung in ähnlicher Weise behandelt.
  • Die große Anwartschaft bietet eine umfassendere Absicherung und schließt in der Regel sowohl die Kranken- als auch die Pflegeversicherung mit ein, sodass Sie bei Wiedereintritt Ihren ursprünglichen Versicherungsschutz vollständig wieder aufnehmen können, einschließlich des Versicherungsschutzes gegen Pflegerisiken.

Beitragsgestaltung

Die Beiträge für die Pflegeversicherung sind sowohl in der GKV als auch in der PKV festgelegt und variieren je nach Alter, Familienstand und weiteren Faktoren. Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, sollten Sie sich informieren, wie die Beiträge für die Pflegeversicherung während der Anwartschaftsperiode und nach der Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes gehandhabt werden.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung informieren und beraten lassen, wie genau die Regelungen für die Pflegeversicherung in Verbindung mit einer Anwartschaftsversicherung in Ihrem spezifischen Fall aussehen. Dies stellt sicher, dass Sie nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch im Pflegefall umfassend abgesichert sind.

In wenigen Schritten zur optimalen Lösung

Sie haben die Wahl, wir empfehlen, was zu ihnen passt

Schritt 1

Detaillierte Analyse

Wir ermitteln Ihre Bedürfnisse durch eine genaue Analyse Ihrer Situation. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Beratung.

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In einem persönlichen Gespräch erörtern wir alle Optionen. Sie erhalten klare, auf Sie zugeschnittene Informationen für Ihre Entscheidung.

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Wir agieren frei von Versicherungsanbietern, um Ihnen optimale Lösungen vorzuschlagen. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unserer individuellen Empfehlungen.

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FAQ

Meist gestellte Fragen zur Anwartschaft

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Was kostet eine kleine Anwartschaft?

Die Kosten einer kleinen Anwartschaftsversicherung können je nach Versicherungsunternehmen, Ihrem Alter, Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses und weiteren individuellen Faktoren variieren. Typischerweise sind die Beiträge für eine kleine Anwartschaft deutlich geringer als die regulären Versicherungsbeiträge, da sie keine laufenden Leistungen abdecken, sondern lediglich das Recht auf Wiedereintritt in die Versicherung unter den ursprünglich vereinbarten Bedingungen ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern.

Allgemeine Preisgestaltung

  • Prozentsatz des regulären Beitrags: Einige Versicherer berechnen die Beiträge für eine kleine Anwartschaft als Prozentsatz des regulären Beitrags, den Sie zahlen würden, wenn Sie voll versichert wären. Dieser Prozentsatz kann zwischen 1 % und 10 % des Vollbeitrags liegen.
  • Festbetrag: Andere Versicherer können einen Festbetrag für die kleine Anwartschaft festlegen, der unabhängig vom regulären Versicherungsbeitrag ist. Dieser Betrag kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Alter beim Abschluss: In der Regel gilt, je jünger Sie beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung sind, desto geringer sind die Beiträge.
  • Gesundheitszustand und Risikofaktoren: Obwohl die kleine Anwartschaft in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung bei der Wiederaufnahme erfordert, kann Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses Einfluss auf die Kosten haben.
  • Versicherungsgesellschaft und Tarifoptionen: Die Kosten können auch je nach Anbieter und den gewählten Tarifoptionen variieren.

Beispielhafte Kosten

Es ist schwierig, ohne spezifische Details genaue Zahlen zu nennen, aber als grobe Orientierung könnten die monatlichen Kosten für eine kleine Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bereich von einigen Euro bis zu etwa 20 Euro liegen, während die Kosten bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) etwas höher sein könnten, abhängig von den oben genannten Faktoren.

Was kostet eine große Anwartschaft?

Die Kosten für eine große Anwartschaftsversicherung sind in der Regel höher als für eine kleine Anwartschaft, da sie umfassendere Leistungen bietet, einschließlich des Erhalts des Anspruchs auf die ursprünglich vereinbarten Versicherungsleistungen ohne Einschränkungen bei der Wiederaufnahme. Die Beiträge für eine große Anwartschaft können stark variieren, je nach Versicherungsgesellschaft, den individuellen Vertragsbedingungen, dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie weiteren Faktoren.

Allgemeine Preisgestaltung

  • Prozentsatz des regulären Beitrags: Die Beiträge für eine große Anwartschaft können einen signifikanten Prozentsatz des Vollbeitrags der entsprechenden Versicherung ausmachen. Es ist nicht unüblich, dass dieser Prozentsatz zwischen 30 % und 60 % des Beitrags liegt, den Sie für den vollumfänglichen Versicherungsschutz zahlen würden.
  • Festbetrag: In einigen Fällen kann auch ein Festbetrag vereinbart werden, der sich aber in der Regel nach dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und den Tarifbedingungen richtet.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

  • Versicherungsumfang: Da die große Anwartschaft die Fortsetzung des Versicherungsschutzes auf dem gleichen Niveau wie vor der Unterbrechung gewährleistet, beeinflussen die Umfang und Qualität der ursprünglichen Versicherungsleistungen die Höhe der Anwartschaftsbeiträge.
  • Alter und Gesundheitszustand: Ähnlich wie bei der kleinen Anwartschaft können das Alter und der Gesundheitszustand beim Abschluss des Vertrags die Kosten beeinflussen, allerdings spielt dies bei der großen Anwartschaft eine noch wichtigere Rolle, da sie direkt die zukünftigen Leistungsansprüche sichert.
  • Versicherungsgesellschaft und Tarifoptionen: Unterschiedliche Anbieter haben unterschiedliche Tarifstrukturen, was zu Abweichungen in den Kosten führt.

Beispielhafte Kosten

Die monatlichen Kosten für eine große Anwartschaft können je nach individueller Situation und Versicherer variieren. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist diese Option nicht verfügbar, da die GKV primär über ein System der Solidargemeinschaft finanziert wird und keine Anwartschaftsversicherungen im eigentlichen Sinne anbietet. In der privaten Krankenversicherung (PKV) können die Kosten für eine große Anwartschaft mehrere hundert Euro pro Monat betragen, insbesondere wenn der Versicherungsschutz umfangreich ist und der Versicherte beim Abschluss des Anwartschaftsvertrags bereits älter ist.

Kann man die gesetzliche Krankenkasse ruhen lassen?

Das Ruhenlassen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Sinne einer Anwartschaft, wie es bei privaten Krankenversicherungen (PKV) üblich ist, ist in Deutschland grundsätzlich nicht vorgesehen. Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip und ist darauf ausgerichtet, dass alle Mitglieder kontinuierlich Beiträge leisten, um im Gegenzug einen Anspruch auf Leistungen zu haben.

Ausnahmesituationen und spezielle Regelungen

Es gibt jedoch spezielle Situationen, in denen Versicherte nicht in der GKV versichert sein müssen oder ihre Mitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen temporär unterbrochen werden kann:

  1. Auslandsaufenthalte: Personen, die für eine längere Zeit ins Ausland gehen, können unter Umständen von der Versicherungspflicht befreit werden. Allerdings endet damit in der Regel auch der Versicherungsschutz durch die GKV. Bei Rückkehr nach Deutschland müssen sie sich erneut in der GKV anmelden, sofern die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung oder Freiwillige Versicherung erfüllt sind.
  2. Wehr- oder Zivildienst: Während des Wehr- oder Zivildienstes ruht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, da der Staat in dieser Zeit für die medizinische Versorgung aufkommt. Nach Ende des Dienstes lebt die Mitgliedschaft automatisch wieder auf.
  3. Freiwillige Versicherung: Freiwillig Versicherte in der GKV, die für eine Zeit ins Ausland gehen, müssen sich für diesen Zeitraum abmelden und bei Rückkehr wieder anmelden. Eine explizite „Anwartschaft“ wie in der PKV gibt es nicht, aber durch eine nahtlose Wiederaufnahme der Versicherung nach der Rückkehr können Lücken im Versicherungsschutz vermieden werden.

Was beinhaltet eine Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaftsversicherung sichert das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in eine Versicherung (meist eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung) einzutreten, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung oder Risikobewertung durchlaufen zu müssen. Die genauen Inhalte und Vorteile können je nach Art der Anwartschaft (kleine oder große Anwartschaft) und Versicherungsgesellschaft variieren, umfassen aber im Allgemeinen Folgendes:

Kleine Anwartschaftsversicherung

  • Recht auf Wiedereintritt: Erlaubt den Wiedereintritt in die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Festgeschriebene Versicherungsbedingungen: Die Konditionen des ursprünglichen Vertrags bleiben erhalten, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verändert hat.
  • Keine Leistungsansprüche: Während der Anwartschaftsphase besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Große Anwartschaftsversicherung

  • Umfassende Rechte auf Wiedereintritt: Neben dem Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung wird auch der Versicherungsschutz auf Basis der ursprünglichen Konditionen gewährleistet.
  • Erhalt der Versicherungsleistungen: Die Leistungen der Versicherung, wie sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft bestanden, bleiben erhalten und werden im Falle des Wiedereintritts aktiviert.
  • Anpassung an Tarifänderungen: In manchen Fällen kann die Anwartschaft auch die Option beinhalten, bei Wiedereintritt in die Versicherung Verbesserungen oder Ergänzungen des Tarifs zu beanspruchen, die während der Anwartschaftsphase eingeführt wurden.

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