Umfassender Schutz im Ausland
Freiwillige Arbeitslosenversicherung
Unsere Highlights
Arbeitslosenschutz über die Agentur für Arbeit
für Selbstständige
für entsandte Mitarbeiter außerhalb der EU
für Pflegekräfte
Informationen ALV
Wer kann eine ALV im Ausland beantragen?
Seit 01.Februar 2006 können sich gemäß § 28 a SGB III folgende Personenkreise bei der Agentur für Arbeit freiwillig versichern (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)
Pflegepersonen, die Angehörige (Pflegestufe I-III) mit einem zeitlichen Umfang von wöchentlich mindestens 14 Stunden betreuen
Selbständige (wöchentliche Tätigkeit mindestens 15 Stunden)
Arbeitnehmer im Ausland außerhalb der EU oder assoziierter Staaten
Eine freiwillige Weiterversicherung kann nicht beantragt werden für Beschäftigungen
in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist
bei Entsendungen (Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem)
bei anderweitiger Versicherungspflicht (§§ 26, 27 SGB III )
Voraussetzungen für die ALV
Voraussetzungen der Arbeitslosenversicherung
Sie können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen, wenn Sie in eine der folgenden Situationen passen:
Sie werden selbstständig und planen, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Sie befinden sich in einer Weiterbildung, um beruflich weiterzukommen, Ihren Beruf zu wechseln oder einen Berufsabschluss zu machen.
Sie befinden sich in einer Weiterbildung, um beruflich weiterzukommen, Ihren Beruf zu wechseln oder einen Berufsabschluss zu machen.
Sie beginnen eine Arbeit außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz und diese nimmt mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch.
Um diese Versicherung abschließen zu können, müssen Sie zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen. Zur Vereinfachung nennen wir alle oben genannten Situationen hier „Tätigkeit“:
12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit / Beschäftigung
Sie hatten unmittelbar vor Beginn Ihrer Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III.
Wir helfen Ihnen gerne, den besten Versicherungsschutz für Ihre Auslandsreisen zu finden.
Höhe der Beiträge
Wie hoch sind die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Monatliche Beiträge 2024:
Pflegepersonen mtl. 9,19 € West / 9,01 € Ost*
Selbstständige mtl. 91,91 € West / 90,09 € Ost*
Auslandsmitarbeiter mtl. 91,90 €
* Mindestbeitrag
In wenigen Schritten zur optimalen Lösung
Sie haben die Wahl, wir empfehlen, was zu ihnen passt
Schritt 1
Detaillierte Analyse
Wir ermitteln Ihre Bedürfnisse durch eine genaue Analyse Ihrer Situation. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Beratung.
Schritt 2
Persönliche Beratung
In einem persönlichen Gespräch erörtern wir alle Optionen. Sie erhalten klare, auf Sie zugeschnittene Informationen für Ihre Entscheidung.
Schritt 3
Unabhängige Empfehlung
Wir agieren frei von Versicherungsanbietern, um Ihnen optimale Lösungen vorzuschlagen. Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt unserer individuellen Empfehlungen.
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Zusätzlicher Schutz für Expats
Weitere wichtige Reiseversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ideale Absicherung für Selbstständige im Ausland
- Exklusive Tarife für Expats
- Sicherheit vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Erhöhung der privaten Altersrente und Versorgungsausgleich
- Risikolebensversicherung für Hinterbliebene
- Finanzielle Sicherheit für Angehörige
Reiseunfallversicherung
- Notfallhilfe, medizinische Beratung und Organisation von Behandlungen
- Rettungskosten, Übernahme von Such- und Rettungseinsätzen
- Finanzierung von Rehamaßnahmen
FAQ
Meist gestellte Fragen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Ihr Titel
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Was ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung im Ausland?
Wo kann man den Antrag stellen?
Wer kann sich freiwillig im Ausland gegen Arbeitslosigkeit versichern?
In der Regel können sich Personen, die ihre Heimat verlassen, um im Ausland zu arbeiten, für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung anmelden. Die spezifischen Bedingungen hängen jedoch von den Gesetzen des Heimatlandes und des Gastlandes ab.
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