Umfassender Schutz im Ausland

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Seit Februar 2006 können Mitarbeiter im Ausland eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (ALV) bei der deutschen Agentur für Arbeit beantragen.
Für die Beantragung sind Fristen
einzuhalten.

Unsere Highlights

Arbeitslosenschutz über die Agentur für Arbeit

für Selbstständige

für entsandte Mitarbeiter außerhalb der EU

für Pflegekräfte

Als erfahrener und unabhängiger Versicherungsvermittler ist uns das Anliegen unserer Kunden besonders wichtig.

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Ehrenurkunde für 60 Jahre qualifizierte Mitgliedschaft

Informationen ALV

Wer kann eine ALV im Ausland beantragen?

Seit 01.Februar 2006 können sich gemäß § 28 a SGB III folgende Personenkreise
bei der Agentur für Arbeit freiwillig versichern (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)

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Pflegepersonen, die Angehörige (Pflegestufe I-III) mit einem zeitlichen Umfang von wöchentlich mindestens 14 Stunden betreuen

^

Selbständige (wöchentliche Tätigkeit mindestens 15 Stunden)

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Arbeitnehmer im Ausland außerhalb der EU oder assoziierter Staaten

Eine freiwillige Weiterversicherung kann nicht beantragt werden für Beschäftigungen

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in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist

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bei Entsendungen (Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem)

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bei anderweitiger Versicherungspflicht (§§ 26, 27 SGB III )

Voraussetzungen für die ALV

Voraussetzungen der Arbeitslosenversicherung

Sie können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen, wenn Sie in eine der folgenden Situationen passen:

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Sie werden selbstständig und planen, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.

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Sie befinden sich in einer Weiterbildung, um beruflich weiterzukommen, Ihren Beruf zu wechseln oder einen Berufsabschluss zu machen.

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Sie befinden sich in einer Weiterbildung, um beruflich weiterzukommen, Ihren Beruf zu wechseln oder einen Berufsabschluss zu machen.

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Sie beginnen eine Arbeit außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz und diese nimmt mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch.

Um diese Versicherung abschließen zu können, müssen Sie zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen. Zur Vereinfachung nennen wir alle oben genannten Situationen hier „Tätigkeit“:

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12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit / Beschäftigung

^

Sie hatten unmittelbar vor Beginn Ihrer Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III.

Wir helfen Ihnen gerne, den besten Versicherungsschutz für Ihre Auslandsreisen zu finden.

Höhe der Beiträge

Wie hoch sind die Beiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung?

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wurden in den letzten Jahren schrittweise an denjenigen angepasst, die von einem durchschnittlichen Beitragszahler erbracht werden. Dies bedeutet eine Anhebung  im Jahr 2024 auf aktuell 91,91 € in Westdeutschland und 90,09 € in Ostdeutschland. (Basierend auf den vorläufigen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2024). Die Beiträge ergeben sich aus der Multiplikation des aktualisierten Beitragssatzes (2,6 %) mit der gültigen monatlichen Bezugsgröße und der Beitragsbemessungsgrundlage.
(Pflegepersonen 10 % / Selbständige und Auslandsmitarbeiter 100 %).

Monatliche Beiträge 2024:

Pflegepersonen mtl. 9,19 € West / 9,01 € Ost*

Selbstständige mtl. 91,91 € West / 90,09 € Ost*

Auslandsmitarbeiter mtl. 91,90 € 

* Mindestbeitrag

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FAQ

Meist gestellte Fragen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

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Was ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung im Ausland?

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung im Ausland ermöglicht es Personen, die im Ausland arbeiten oder wohnen, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Diese Versicherung ist besonders für Expatriates oder Menschen, die in internationalen Unternehmen tätig sind, relevant.

Wo kann man den Antrag stellen?

Um sich für die freiwillige Versicherung zu qualifizieren, ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser sollte innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur eingereicht werden. Zum Nachweis Ihrer selbstständigen Tätigkeit, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst, sind Dokumente wie eine Gewerbeanmeldung oder eine Bestätigung Ihres Steuerberaters erforderlich.

Wer kann sich freiwillig im Ausland gegen Arbeitslosigkeit versichern?

In der Regel können sich Personen, die ihre Heimat verlassen, um im Ausland zu arbeiten, für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung anmelden. Die spezifischen Bedingungen hängen jedoch von den Gesetzen des Heimatlandes und des Gastlandes ab.

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