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Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Auch bei längeren Aufenthalten im Ausland kann die erforderliche Absicherung durch eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung gewährleistet werden, u. a.

  • Aufstockung der privaten Altersrente, z. B. als Ersatz fehlender Ansprüche durch das Ausscheiden aus der deutschen Rentenversicherung
  • Absicherung eines evtl. Versorgungsausgleichs
  • Risikolebens- und Ausbildungsversicherung als zusätzliche Hinterbliebenenversorgung