Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Auch bei längeren Aufenthalten im Ausland kann die erforderliche Absicherung durch eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung gewährleistet werden, u. a.
- Aufstockung der privaten Altersrente, z. B. als Ersatz fehlender Ansprüche durch das Ausscheiden aus der deutschen Rentenversicherung
- Absicherung eines evtl. Versorgungsausgleichs
- Risikolebens- und Ausbildungsversicherung als zusätzliche Hinterbliebenenversorgung